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   BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59   

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https://dejure.org/1960,2892
BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59 (https://dejure.org/1960,2892)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1960 - 5 StR 649/59 (https://dejure.org/1960,2892)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1960 - 5 StR 649/59 (https://dejure.org/1960,2892)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59
    Die Verfallerklärung des § 335 StGB, die nach § 13 StFG 1954 von der Einstellung nicht berührt wird, ist allerdings nur gegen den Täter - Bestecher oder Bestochenen - auszusprechen, der das Bestechungsmittel in Händen hat oder, falls sich dieses nicht mehr "im Kreise der Täter" befindet, zuletzt gehabt hat (vgl. RGSt 54, 215; 68, 404; BGHSt 10, 237, 244) [BGH 30.04.1957 - 1 StR 287/56].
  • BGH, 22.10.1953 - 4 StR 128/53
    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59
    Durch diese Verfügung, durch die nach den §§ 45 Abs. 1 Nr. 2 und 64 ZollG die Zollschuld unbedingt entstand und fällig wurde, hatte er zugleich eine Verkürzung von Zolleinnahmen bewirkt (vgl. BGHSt 5, 53).
  • BGH, 26.11.1954 - 1 StR 740/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59
    Auch ein Zollbeamter kann Täter einer Zollhinterziehung sein (vgl. RGSt 67, 371,372; ebenso BGH 1 StR 740/53 vom 26. November 1954).
  • RG, 04.02.1927 - 5 D 940/36

    1. Kann sich ein stellvertretender Vollziehungsbeamter eines Finanzamtes dadurch

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59
    Feststellungen, die nur für den inneren Dienstbetrieb bestimmt sind, kommen hier nicht in Betracht (vgl. RGSt 71, 46; 72, 377).
  • RG, 05.10.1933 - II 340/33

    Kann eine Steuerordnungswidrigkeit im Sinne des § 413 RAbgO. auch von einem mit

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59
    Auch ein Zollbeamter kann Täter einer Zollhinterziehung sein (vgl. RGSt 67, 371,372; ebenso BGH 1 StR 740/53 vom 26. November 1954).
  • RG, 08.11.1934 - 3 D 506/34

    1. Kann im Verfahren gegen den Täter, der weder das Bestechungsmittel noch dessen

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59
    Die Verfallerklärung des § 335 StGB, die nach § 13 StFG 1954 von der Einstellung nicht berührt wird, ist allerdings nur gegen den Täter - Bestecher oder Bestochenen - auszusprechen, der das Bestechungsmittel in Händen hat oder, falls sich dieses nicht mehr "im Kreise der Täter" befindet, zuletzt gehabt hat (vgl. RGSt 54, 215; 68, 404; BGHSt 10, 237, 244) [BGH 30.04.1957 - 1 StR 287/56].
  • RG, 03.11.1938 - 5 D 461/38

    Unrichtige Gewichtsangaben im Schlachsteuerbescheide bilden keine

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59
    Feststellungen, die nur für den inneren Dienstbetrieb bestimmt sind, kommen hier nicht in Betracht (vgl. RGSt 71, 46; 72, 377).
  • RG, 02.12.1932 - I 1181/32

    1. Tragweite eines gegen die Verfallerklärung (§ 12 Abs. 3 UnlWG.) gerichteten

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59
    Für die Verfallerklärung ist es gleichgültig, ob der Täter - hier der Bestochene - noch um den Wert des Bestechungsmittels bereichert ist oder nicht, ob er es freiwillig oder auf Grund einer Rechtspflicht an einen Dritten weitergegeben hat (vgl. RGSt 67, 29; BayObLGSt 1949/51, 484).
  • RG, 08.01.1920 - I 540/19

    1. Ist nach § 335 StGB. und nach § 12 des Ges. gegen den unlanteren Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59
    Die Verfallerklärung des § 335 StGB, die nach § 13 StFG 1954 von der Einstellung nicht berührt wird, ist allerdings nur gegen den Täter - Bestecher oder Bestochenen - auszusprechen, der das Bestechungsmittel in Händen hat oder, falls sich dieses nicht mehr "im Kreise der Täter" befindet, zuletzt gehabt hat (vgl. RGSt 54, 215; 68, 404; BGHSt 10, 237, 244) [BGH 30.04.1957 - 1 StR 287/56].
  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62

    Rechtsmittel

    Er ist dabei von der Erwägung ausgegangen, daß das Urteil nicht erkennen läßt, ob die Strafkammer hier berücksichtigt hat, daß eine Verfallerklärung entfällt, wenn der Bestochene die Bestechungsmittel an den Bestecher zurückgegeben hat (BGH, Urt. vom 15. März 1960 - 5 StR 649/59; S. 4) oder ob sie den vollen Vorteilswert deshalb gegenüber dem Angeklagten für verfallen erklärt hat, weil die Strafverfolgung gegen die Vorteilsgeber wegen aktiver Bestechung bereits verjährt ist und deshalb diese Nebenstrafe ihnen gegenüber nicht mehr ausgesprochen werden kann (BGHSt 13, 326; BGH Urt. vom 19. Juli 1961 - 2 StR 233/61; S. 18).
  • BGH, 21.06.1968 - 4 StR 157/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schwerer Körperverletzung -

    Er darf vielmehr das Mittel wählen, das mit Gewißheit eine sofortige Beendigung des Kampfes gewährleistet (vgl. BGH Urteile von 1. März 1960 - 5 StR 649/59 -, vom 13. Oktober 1961 - 4 StR 342/61 - und vom 1. Oktober 1962 - 5 StR 304/62 -).
  • BDH, 23.03.1966 - II D 50/65

    Rechtsmittel

    Dieses Urteil wurde mit seinen Feststellungen auf die Revision des Beschuldigten hin durch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. März 1960 - 5 StR 649/59 - insoweit aufgehoben, als er wegen Falschbeurkundung im Amt in Tateinheit mit Abgabenhinterziehung verurteilt worden war.
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